§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Fokus4IT GmbH (nachfolgend „Fokus4IT“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, die gegenüber dem Kunden erbracht werden.
(2) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Fokus4IT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Fokus4IT in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot, Dienstleistungsvertrag oder Leistungsschein spezifizierten IT-Services, Beratungsleistungen, Hardwarelieferungen, Softwareinstallationen oder Managed Services.
(2) Fokus4IT schuldet die vereinbarte Leistung nach dem aktuellen Stand der Technik. Ein Erfolg im Sinne einer Werkleistung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde; andernfalls handelt es sich um eine Dienstleistung nach § 611 BGB.
(3) Leistungsänderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform (Change Request). Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
(4) Fokus4IT behält sich vor, einzelne Leistungsbestandteile durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt bei Fokus4IT. Einzelheiten zum Einsatz von Subunternehmern regelt § 16 dieser AGB.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote von Fokus4IT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von Fokus4IT in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung in Textform im Angebot oder Vertrag. Beschreibungen auf Webseiten oder in Marketingmaterialien sind nicht Vertragsbestandteil.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Fokus4IT bei der Erfüllung der Leistungen aktiv zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:
- Rechtzeitigen Zugang zu Räumlichkeiten, Systemen, Netzwerken und Daten
- Benennung eines fachkundigen Ansprechpartners mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen
- Rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen, Unterlagen und Freigaben
- Sicherstellung einer vollständigen und aktuellen Datensicherung vor Beginn der Leistungserbringung
- Unverzügliche Meldung von Störungen oder Problemen, die für die Leistungserbringung relevant sind
(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Fokus4IT ist berechtigt, dadurch entstehende Mehraufwände nach Aufwand zu berechnen.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit seiner eigenen Systeme, Daten und Prozesse, soweit diese nicht ausdrücklich Gegenstand der beauftragten Leistung sind.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Mahnverfahren
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Ausland anfallende Steuern und Abgaben trägt der Kunde.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist in Textform vereinbart wurde. Mit Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
(3) Bei Zahlungsverzug ist Fokus4IT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Bei Zahlungsverzug verfährt Fokus4IT nach folgendem gestuften Mahnverfahren:
- Stufe 1 – Zahlungserinnerung (ca. Tag 15–20 nach Rechnungsdatum): Fokus4IT sendet eine Zahlungserinnerung ohne Gebühren. Dem Kunden wird eine Nachfrist von 7 Tagen gesetzt.
- Stufe 2 – Erste Mahnung (ca. Tag 21–28 nach Rechnungsdatum): Fokus4IT sendet eine offizielle erste Mahnung. Ab diesem Zeitpunkt werden Verzugszinsen und die gesetzliche Mahnpauschale gemäß Abs. 3 berechnet. Es wird eine Nachfrist von 7–10 Tagen gesetzt.
- Stufe 3 – Letzte Mahnung (ca. Tag 35–42 nach Rechnungsdatum): Fokus4IT sendet eine zweite und letzte Mahnung mit einer abschließenden Nachfrist von 5–7 Tagen. In dieser Mahnung wird der Kunde ausdrücklich auf die bevorstehende Übergabe der Forderung an ein Factoring-Unternehmen, ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt sowie auf die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung laufender Verträge hingewiesen.
- Stufe 4 – Forderungsübergabe / rechtliche Schritte (ab ca. Tag 42–50 nach Rechnungsdatum): Bleibt die letzte Mahnung ohne Erfolg, ist Fokus4IT berechtigt, die offene Forderung an ein Factoring-Unternehmen abzutreten, ein Inkassobüro zu beauftragen oder gerichtliche Schritte (Mahnbescheid, Klage) einzuleiten.
(5) Die Abtretung der Forderung an ein Factoring-Unternehmen gemäß Abs. 4 Stufe 4 erfolgt nur nach Durchlaufen der Stufen 1 bis 3. Der Kunde wird über die Abtretung unverzüglich in Textform informiert und ist ab Zugang der Abtretungsanzeige verpflichtet, ausschließlich an den neuen Forderungsinhaber zu leisten. Dem Kunden entstehen durch die Abtretung keine zusätzlichen Kosten.
(6) Bei anhaltenden Zahlungsrückständen ist Fokus4IT berechtigt, laufende Leistungen (insbesondere Managed Services) nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von 5 Werktagen zu unterbrechen, bis der Rückstand vollständig ausgeglichen ist.
(7) Fokus4IT behält sich vor, bei langfristigen Verträgen (Laufzeit > 12 Monate) die vereinbarten Preise einmal jährlich unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
(8) Reisezeiten, Fahrtkosten und sonstige Auslagen werden nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(9) Fokus4IT ist berechtigt, für Aufträge ab einem Nettowert von 1.000,00 EUR sowie bei allen Hardwarebeschaffungen eine Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung beträgt: bei Aufträgen zwischen 1.000 EUR und 5.000 EUR netto bis zu 50 % des Auftragswertes, bei Aufträgen ab 5.000 EUR netto bis zu 50 % bei Auftragserteilung und den Restbetrag bei Abnahme, bei Hardwarebeschaffungen bis zu 100 % des Einkaufspreises der Hardware als Vorkasse. Fokus4IT ist nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung oder Beschaffung zu beginnen, bevor die vereinbarte Anzahlung vollständig eingegangen ist.
(10) Leistungsverweigerungsrecht: Hat der Kunde eine oder mehrere fällige Rechnungen nicht beglichen, ist Fokus4IT berechtigt: ab einer offenen fälligen Rechnung neue Aufträge nur noch gegen Vorkasse anzunehmen; ab zwei offenen fälligen Rechnungen neue Leistungen vollständig zu verweigern bis sämtliche Rückstände beglichen sind; ab zwei offenen fälligen Rechnungen alle noch nicht fälligen Forderungen sofort fällig zu stellen (Gesamtfälligkeit). Fokus4IT informiert den Kunden in Textform über die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts.
(11) Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Stellung eines entsprechenden Antrags werden alle offenen Forderungen von Fokus4IT gegen den Kunden sofort fällig. Fokus4IT ist in diesem Fall berechtigt, alle laufenden Leistungen sofort und ohne Einhaltung einer Frist einzustellen. Bereits erbrachte Leistungen sind unverzüglich vollständig zu vergüten.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit von Einzel- und Projektaufträgen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Managed Services, Wartungsverträge, SLA-Verträge) werden für die im Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz zweimaliger Mahnung in Textform mit fälligen Zahlungen in Verzug ist
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde
- der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und trotz Abmahnung keine Abhilfe schafft
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 7 Abnahme bei Werkleistungen
(1) Soweit Fokus4IT eine Werkleistung (§ 631 BGB) schuldet, hat der Kunde das fertiggestellte Werk innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung abzunehmen oder in Textform begründete Mängel mitzuteilen.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie sind gesondert zu rügen und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
(3) Nimmt der Kunde das Werk nicht fristgerecht ab und teilt keine begründeten Mängelrügen mit, gilt das Werk nach Ablauf der Frist als abgenommen (fiktive Abnahme).
§ 8 Gewährleistung
(1) Bei Mängeln der erbrachten Leistungen hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung. Fokus4IT ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) zu wählen.
(2) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert Fokus4IT sie endgültig, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
(3) Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, in Textform zu rügen. Andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch für den betreffenden Mangel.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
(5) Für gelieferte Hardware gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, es sei denn, gesetzliche Vorschriften sehen etwas anderes vor.
§ 9 Haftung
(1) Fokus4IT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fokus4IT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Nettowert des betroffenen Einzelfauftrags oder – bei Dauerschuldverhältnissen – auf die Nettovergütung von 6 Monaten.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen und gefahrentsprechenden Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer Garantieübernahme, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) Fokus4IT ist von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungserbringung durch Ereignisse höherer Gewalt verhindert wird. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, Netzausfälle Dritter, Cyberangriffe auf die eigene Infrastruktur oder Ausfall wesentlicher Vorlieferanten.
(2) Fokus4IT wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende eines Ereignisses höherer Gewalt informieren und sich nach besten Kräften bemühen, die Leistung schnellstmöglich wiederaufzunehmen.
(3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 4 Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertrag ohne Schadensersatzpflicht zu kündigen.
§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle von Fokus4IT im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse (z. B. Skripte, Konfigurationen, Dokumentationen, Konzepte) unterliegen dem Urheberrecht von Fokus4IT.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Fokus4IT dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für die vereinbarten Zwecke ein.
(3) Eine Weitergabe oder Lizenzierung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Fokus4IT in Textform.
(4) Verwendete Open-Source-Software und Drittanbieterkomponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber, die Fokus4IT dem Kunden auf Anfrage mitteilt.
§ 12 Geheimhaltung und Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere technische, kaufmännische und personenbezogene Daten – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren oder die von einem berechtigten Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden.
(3) Fokus4IT ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von 3 Jahren nach dessen Beendigung fort.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Fokus4IT verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
(2) Soweit Fokus4IT im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden erhält und dabei als Auftragsverarbeiter tätig wird, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Fokus4IT stellt hierfür auf Anfrage einen standardisierten AVV zur Verfügung.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten in seinen Systemen selbst verantwortlich.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Fokus4IT.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Fokus4IT unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen oder zugreifen könnten.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz der Fokus4IT GmbH.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Textform. Als Textform im Sinne dieser AGB gilt jede lesbare Erklärung, die auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wird, insbesondere E-Mail. Die gesetzliche Schriftform gemäß § 126 BGB (Unterschrift) wird ausdrücklich abbedungen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Das Schriftformerfordernis gemäß § 126 BGB gilt nur dort, wo es gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
(5) Fokus4IT behält sich vor, diese AGB für zukünftige Verträge jederzeit zu ändern. Für bestehende Dauerschuldverhältnisse werden Änderungen dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
§ 16 Einsatz von Subunternehmern
(1) Fokus4IT ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Vor-Ort-Termine, technische Installationen sowie spezialisierte Dienstleistungen.
(2) Der Kunde wird über den geplanten Einsatz eines Subunternehmers rechtzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin, informiert. Die Information erfolgt in der Regel per E-Mail oder telefonisch und beinhaltet den Namen des beauftragten Unternehmens sowie den voraussichtlichen Zeitraum der Leistungserbringung.
(3) Techniker und Mitarbeiter von Subunternehmern weisen sich beim Kunden auf Verlangen mit einem Auftragsdokument, Unternehmensausweis oder einer von Fokus4IT ausgestellten Auftragsreferenznummer aus. Der Kunde ist berechtigt, die Identität vorab bei Fokus4IT telefonisch oder per E-Mail zu verifizieren.
(4) Fokus4IT haftet dem Kunden gegenüber für das Verhalten eingesetzter Subunternehmer wie für eigene Mitarbeiter gemäß § 278 BGB, vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen in § 9 dieser AGB.
(5) Fokus4IT stellt sicher, dass eingesetzte Subunternehmer vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO verpflichtet werden. Soweit Subunternehmer als Auftragsverarbeiter tätig werden, schließt Fokus4IT mit diesen einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, beauftragten Subunternehmern in gleichem Maße Zugang zu Räumlichkeiten und Systemen zu gewähren wie Mitarbeitern von Fokus4IT, sofern die Leistungserbringung dies erfordert und Fokus4IT den Einsatz gemäß Abs. 2 angekündigt hat.
(7) Fokus4IT behält sich intern das Recht vor, bei Verschulden des Subunternehmers Rückgriff gegen diesen zu nehmen. Dies berührt die Ansprüche des Kunden gegen Fokus4IT nicht.
§ 17 Hardwarelieferung, Dropshipping und Vorlieferanten
(1) Soweit Fokus4IT Hardware oder sonstige Sachgüter liefert, die von Drittlieferanten bezogen werden (nachfolgend „Vorlieferanten“), gelten die nachfolgenden Regelungen.
(2) Fokus4IT gibt bei der Bestellung verbindliche Liefertermine nach bestem Wissen und auf Basis der Zusagen der Vorlieferanten an. Verzögerungen durch Vorlieferanten, Logistikdienstleister oder sonstige Dritte, die Fokus4IT nicht zu vertreten hat, begründen keinen Schadensersatzanspruch gegen Fokus4IT, sofern Fokus4IT den Kunden unverzüglich über die Verzögerung informiert.
(3) Der Gefahrenübergang bei Hardwarelieferungen erfolgt mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Logistikdienstleister (Versendungskauf gemäß § 447 BGB), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Sichtbare Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung, gegenüber dem Zusteller und in Textform gegenüber Fokus4IT zu rügen. Bei verspäteter Rüge erlischt der Anspruch auf Nachlieferung oder Ersatz für transportbedingte Schäden.
(5) Für die Gewährleistung gelieferter Hardware gelten die Bestimmungen des § 8 dieser AGB sowie ergänzend die Herstellergarantie. Fokus4IT vermittelt im Garantiefall die Abwicklung mit dem Hersteller, sofern die Direktabwicklung für den Kunden zumutbar ist.
(6) Bei Nichtverfügbarkeit bestellter Artikel beim Vorlieferanten ist Fokus4IT berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzprodukt anzubieten. Der Kunde kann dieses annehmen oder vom Auftrag zurücktreten, ohne dass Kosten entstehen.
(7) Fokus4IT ist berechtigt, Hardware direkt vom Vorlieferanten an die vom Kunden angegebene Lieferadresse versenden zu lassen (Streckengeschäft / Dropshipping). Die Rechnung wird stets von Fokus4IT ausgestellt; der Vorlieferant tritt gegenüber dem Kunden nicht in Erscheinung.
§ 18 Fernwartung und Remote-Support
(1) Fokus4IT ist berechtigt, Leistungen im Wege des Fernzugriffs (Remote-Support, Fernwartung) zu erbringen. Der Fernzugriff erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder seines bevollmächtigten Ansprechpartners für den jeweiligen Einzelfall.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, für eine stabile Internetverbindung und die technischen Voraussetzungen für den Fernzugriff zu sorgen. Verzögerungen oder Mehraufwand durch unzureichende Verbindungsqualität gehen zu Lasten des Kunden.
(3) Greift der Kunde während einer laufenden Fernwartungssitzung ohne Absprache mit dem Techniker in das System ein, haftet Fokus4IT nicht für daraus entstehende Schäden oder Fehlfunktionen.
(4) Fokus4IT protokolliert durchgeführte Fernwartungssitzungen. Der Kunde kann auf Anfrage eine Zusammenfassung der durchgeführten Maßnahmen erhalten.
(5) Zugangsdaten, die im Rahmen der Fernwartung übermittelt werden, sind vertraulich zu behandeln und nach Abschluss der Sitzung zu ändern, sofern die dauerhafte Speicherung nicht ausdrücklich vereinbart ist.
§ 19 Vor-Ort-Termine und Stornierung
(1) Vor-Ort-Termine werden nach vorheriger Absprache vereinbart und gelten als verbindlich bestätigt, sobald beide Parteien die Terminbestätigung in Textform bestätigt haben.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin abzusagen oder zu verschieben. Bei kürzerfristiger Absage oder Nichterscheinen (No-Show) ist Fokus4IT berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von einer Stunde des vereinbarten Stundensatzes in Rechnung zu stellen.
(3) Ist der Techniker bei Ankunft nicht in der Lage, die Leistung zu erbringen, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (z. B. Zugang, Bereitstellung von Informationen) nicht nachgekommen ist, gilt dies als Nichterscheinen des Kunden gemäß Abs. 2.
(4) Wartezeiten am Kundenstandort von mehr als 30 Minuten, die der Kunde zu vertreten hat, werden nach dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich abgerechnet.
(5) Bei Einsätzen mit mehreren Mitarbeitern von Fokus4IT wird jede eingesetzte Person separat nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Fokus4IT informiert den Kunden vor dem Termin über die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und die daraus resultierende Abrechnung. Ohne vorherige Information und Zustimmung des Kunden ist ein Mehrpersoneneinsatz nur dann abrechenbar, wenn er aus fachlichen Gründen zwingend erforderlich ist.
§ 20 Servicezeiten, Reaktionszeiten und SLA
(1) Telefonischer und Remote-Support sowie die Bearbeitung von Supportanfragen erfolgen grundsätzlich während der Servicezeiten von Fokus4IT. Ohne abweichende Vereinbarung in Textform gelten folgende Servicezeiten: Montag bis Freitag, 08:00–17:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Standort von Fokus4IT.
(2) Leistungen außerhalb der Servicezeiten werden mit Aufschlägen gemäß der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. Es gelten folgende Zeitzonen: Abend (17:31–22:00 Uhr, Mo–Fr), Wochenende (Sa–So ganztags), Feiertage sowie Nachtzeit (22:01–06:59 Uhr, täglich). Für Einsätze während der Nachtzeit fällt ein Aufschlag von 100 % auf den vereinbarten Stundensatz an (doppelter Stundensatz), sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform besteht. Die Höhe der übrigen Aufschläge ergibt sich aus dem Preisblatt, das Bestandteil des jeweiligen Vertrages ist.
(3) Einsätze außerhalb der Servicezeiten werden ausschließlich auf ausdrückliche Anforderung des Kunden oder auf Basis einer gesondert getroffenen Vereinbarung (z. B. SLA mit Rufbereitschaft) erbracht. Fokus4IT ist nicht verpflichtet, außerhalb der Servicezeiten verfügbar zu sein, es sei denn, dies wurde vertraglich zugesichert.
(4) Reaktions- und Entstörzeiten werden verbindlich nur im Rahmen eines gesondert abgeschlossenen Service-Level-Agreements (SLA) zugesichert. Ohne SLA bemüht sich Fokus4IT um eine Bearbeitung innerhalb des nächsten Werktages, ohne dass hieraus ein Rechtsanspruch entsteht.
(5) Supportanfragen sind über den vereinbarten Kommunikationskanal (Telefon, E-Mail oder Ticketsystem) einzureichen. Fokus4IT ist berechtigt, Anfragen außerhalb der Servicezeiten erst am nächsten Werktag zu bearbeiten.
(6) Jeder telefonische oder remote durchgeführte Supporteinsatz wird mindestens mit einer Einheit von 15 Minuten abgerechnet, sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde. Anschließend wird im 15-Minuten-Takt weiterberechnet.
§ 21 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von Fokus4IT aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenforderung ist unbestritten, von Fokus4IT in Textform anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Zurückbehaltungsrecht an Hardware, Zugangsdaten oder sonstigen von Fokus4IT übergebenen Arbeitsmitteln ist ausgeschlossen, sofern Fokus4IT nicht in einem wesentlichen Vertragsverstoß ist.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige Zustimmung von Fokus4IT in Textform an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen. Dies gilt nicht für Geldforderungen, bei denen eine Abtretung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
§ 22 Softwarelizenzen und IT-Sicherheitspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, dass alle in seiner IT-Infrastruktur eingesetzten Softwareprodukte, Betriebssysteme und Anwendungen über gültige und ausreichende Lizenzen verfügen. Fokus4IT übernimmt keine Prüfpflicht hinsichtlich der Lizenzkonformität der Kundensysteme.
(2) Der Kunde stellt Fokus4IT von sämtlichen Ansprüchen Dritter – insbesondere von Softwareherstellern oder Rechteinhabern – frei, die aus einer fehlenden, ungültigen oder nicht ausreichenden Lizenzierung von Software beim Kunden entstehen, sofern Fokus4IT die fehlende Lizenz nicht kannte und auch nicht kennen musste.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine IT-Infrastruktur auf einem angemessenen Sicherheitsniveau zu betreiben. Dies umfasst insbesondere die regelmäßige Installation von Sicherheitsupdates und Patches, den Einsatz eines aktuellen Virenschutzes sowie die Einrichtung geeigneter Zugriffskontrollen.
(4) Sind dem Kunden bekannte Sicherheitslücken oder Schwachstellen in seinen Systemen vorhanden, die er nicht behebt, und entstehen dadurch während oder nach einer Leistungserbringung durch Fokus4IT Schäden (z. B. durch Schadsoftware, Datenverlust oder unbefugten Zugriff), so haftet Fokus4IT hierfür nicht, sofern Fokus4IT über die Schwachstellen nicht informiert war oder die Beseitigung nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags war.
§ 23 Referenzen und Marketing
(1) Fokus4IT ist berechtigt, den Namen des Kunden sowie eine allgemeine Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen. Dies umfasst die Erwähnung auf der Website von Fokus4IT, in Unternehmenspräsentationen, in Angebotsdokumenten sowie in sozialen Netzwerken im beruflichen Kontext (z. B. LinkedIn).
(2) Die Verwendung des Logos oder eingetragener Marken des Kunden zu Marketingzwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform. Eine einmal erteilte Zustimmung kann der Kunde mit einer Frist von 4 Wochen in Textform widerrufen.
(3) Der Kunde kann der Referenznennung gemäß Abs. 1 jederzeit in Textform widersprechen. Fokus4IT wird die Nennung daraufhin unverzüglich einstellen.
(4) Die Erstellung von ausführlicheren Referenzdokumenten, Fallstudien (Case Studies) oder ähnlichen Marketingmaterialien, die detaillierte Informationen über das Projekt oder den Kunden enthalten, bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.
§ 24 Einsatz moderner Technologien und KI-gestützter Werkzeuge
(1) Fokus4IT ist berechtigt, zur Optimierung interner Abläufe, zur Fehlerdiagnose sowie zur Effizienzsteigerung bei der Leistungserbringung moderne Technologien einzusetzen, einschließlich KI-gestützter Werkzeuge und automatisierter Systeme.
(2) Beim Einsatz KI-gestützter Werkzeuge stellt Fokus4IT sicher, dass keine vertraulichen Daten oder personenbezogenen Informationen des Kunden an Drittanbieter übermittelt werden, die nicht den Anforderungen der DSGVO entsprechen.
(3) Die inhaltliche Verantwortung für erbrachte Leistungen verbleibt stets bei Fokus4IT, unabhängig davon, welche Hilfsmittel zur Leistungserbringung eingesetzt wurden.
§ 25 Proaktive Systemprüfung und vorausschauende Betreuung
(1) Im Rahmen von Managed-Service- oder Wartungsverträgen ist Fokus4IT berechtigt, die vereinbarten IT-Systeme des Kunden proaktiv und eigeninitiativ zu überprüfen, auch ohne konkreten Anlass oder ausdrückliche Einzelbeauftragung durch den Kunden. Dies dient der frühzeitigen Erkennung von Störungen, Sicherheitslücken und Optimierungspotenzialen.
(2) Der Umfang der proaktiven Prüfung ergibt sich aus dem jeweiligen Servicevertrag. Dieser legt fest, welche Systeme, Dienste und Parameter überprüft werden dürfen. Typische Maßnahmen können umfassen:
- Prüfung von Betriebssystem- und Softwareversionen sowie ausstehender Updates
- Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Datensicherungen (Backup-Monitoring)
- Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitstests von Netzwerkgeräten, Druckern und Servern
- Analyse der Infrastruktur zur Dokumentation und zum Aufbau von Systemkenntnissen
- Prüfung von Sicherheitskonfigurationen und Zugriffsrechten
(3) Sämtliche proaktiven Maßnahmen gemäß Abs. 2 erfolgen ausschließlich lesend und nicht-verändernd, sofern im Servicevertrag nichts anderes vereinbart ist. Konfigurationsveränderungen, Updates oder Eingriffe in Systeme bedürfen stets einer gesonderten Beauftragung oder einer im Servicevertrag ausdrücklich erteilten Dauergenehmigung.
(4) Fokus4IT ist verpflichtet, durchgeführte proaktive Prüfungen zu dokumentieren und dem Kunden auf Anfrage oder gemäß der im Servicevertrag vereinbarten Berichtsfrequenz in Form eines Prüfberichts zur Verfügung zu stellen.
(5) Der Zugriff auf Systeme im Rahmen proaktiver Betreuung erfolgt ausschließlich auf Basis der im Servicevertrag erteilten Zugriffsrechte. Fokus4IT ist nicht berechtigt, über den vereinbarten Umfang hinaus auf Systeme, Daten oder Netzwerkbereiche zuzugreifen.
(6) Proaktive Prüfungen außerhalb eines bestehenden Servicevertragss sind unzulässig und bedürfen in jedem Fall einer vorherigen ausdrücklichen Beauftragung durch den Kunden.
(7) Alle im Rahmen proaktiver Betreuung erlangten Informationen über die IT-Infrastruktur des Kunden unterliegen der Geheimhaltungspflicht gemäß § 12 dieser AGB und werden ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung gegenüber dem jeweiligen Kunden verwendet.
§ 27 Haftungsausschluss für Drittanbieterdienste
(1) Fokus4IT erbringt Leistungen häufig unter Einbindung von Diensten, Plattformen und Produkten Dritter (nachfolgend „Drittdienste“), insbesondere Cloud-Dienste, Software-as-a-Service-Lösungen, Lizenzprodukte und Kommunikationsplattformen wie Microsoft 365, Google Workspace, Azure, AWS oder vergleichbare Anbieter.
(2) Fokus4IT haftet nicht für Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit, Datensicherheit, Preisveränderungen oder die Einstellung von Drittdiensten. Ausfälle, Wartungsarbeiten, Sicherheitsvorfälle oder sonstige Beeinträchtigungen durch Drittanbieter begründen keinen Schadensersatzanspruch gegen Fokus4IT, sofern Fokus4IT diese nicht zu vertreten hat.
(3) Empfehlungen von Fokus4IT für bestimmte Drittdienste stellen keine Garantie für deren dauerhafte Verfügbarkeit, Eignung oder Preiskonstanz dar. Fokus4IT handelt bei Empfehlungen nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Empfehlung.
(4) Erhöhen Drittanbieter ihre Preise nach Vertragsschluss und wirkt sich dies auf die von Fokus4IT weitergegebenen Lizenz- oder Servicekosten aus, ist Fokus4IT berechtigt, die Preiserhöhung mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen in Textform an den Kunden weiterzugeben. Der Kunde kann in diesem Fall den betroffenen Leistungsteil mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
(5) Stellt ein Drittanbieter seinen Dienst ein oder ändert dessen Funktionsumfang wesentlich, ist Fokus4IT berechtigt, eine gleichwertige Alternativlösung anzubieten. Ein daraus entstehender Migrationsaufwand wird nach Aufwand zusätzlich abgerechnet, sofern die Änderung nicht von Fokus4IT zu vertreten ist.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen der eingesetzten Drittdienste einzuhalten. Fokus4IT haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen von Drittanbietern verstößt.
§ 28 Zugangsdaten und Übergabe bei Vertragsende
(1) Fokus4IT führt während der Vertragslaufzeit eine Dokumentation aller im Rahmen der Leistungserbringung verwalteten Zugangsdaten, Konfigurationen und Systemzugänge des Kunden.
(2) Bei Vertragsende – gleichgültig aus welchem Grund – ist Fokus4IT verpflichtet, dem Kunden innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsende alle verwalteten Zugangsdaten, Konfigurationsdokumentationen und sonstigen kundenbezogenen Unterlagen in einem gängigen Format zu übergeben, sofern alle offenen Rechnungen vollständig bezahlt sind.
(3) Bestehen zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch offene unbezahlte Forderungen, ist Fokus4IT berechtigt, die Übergabe gemäß Abs. 2 bis zur vollständigen Begleichung zurückzuhalten. Das Zurückbehaltungsrecht erstreckt sich nicht auf Daten, die ausschließlich dem Kunden gehören und nicht Arbeitsergebnis von Fokus4IT sind.
(4) Nach vollständiger Übergabe gemäß Abs. 2 ist Fokus4IT berechtigt, eigene Kopien der übergebenen Daten zu löschen. Fokus4IT entzieht nach Übergabe unverzüglich alle eigenen Zugriffe auf Systeme des Kunden und dokumentiert dies.
(5) Der Kunde bestätigt den Erhalt der übergebenen Unterlagen in Textform. Mit Eingang der Bestätigung ist Fokus4IT von der Übergabepflicht befreit und haftet nicht mehr für den weiteren Umgang mit den Zugangsdaten.
(6) Verjährungsregelung für Dienstleistungen: Ansprüche des Kunden wegen Mängeln bei reinen Dienstleistungen (z. B. Beratung, Konfiguration, Konzeption) verjähren abweichend von § 195 BGB innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, sofern keine arglistige Täuschung vorliegt.